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Strahlenschutzvorsorgegesetz 

Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung - StrVG



 

 




  Eingangsformel
1.  Allgemeines
  § 1 Zweckbestimmung
2.  Überwachung der Umweltradioaktivität
  § 2 Aufgaben des Bundes
  § 3 Aufgaben der Länder
  § 4 Informationssystem des Bundes
  § 5 Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
3.  Maßnahmen
  § 6 Bestimmung von Dosiswerten und Kontaminationswerten
  § 7 Verbote und Beschränkungen bei Lebensmitteln, Futtermitteln, Arzneimitteln und sonstigen Stoffen
  § 8 Befugnisse im grenzüberschreitenden Verkehr
  § 9 Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
4.  Auftragsverwaltung, Verwaltungsbehörden des Bundes, Betretungsrecht und Probenahme
  § 10 Auftragsverwaltung
  § 11 Verwaltungsbehörden des Bundes
  § 12 Betretungsrecht und Probenahme
5.  Straf- und Bußgeldvorschriften, Schlußvorschriften
  § 13 Straftaten
  § 14 Ordnungswidrigkeiten
  § 15 Einziehung
  § 16 Änderung von Rechtsvorschriften
  § 17 Berlin-Klausel
  § 18 Inkrafttreten


 

Ergänzende Vorschriften:

Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen

Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz

Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der Verwendung darin abgelagerter Materialien


 

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